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![]() Für wenige Euros kann diese Investition Leben retten.
Seit 01.01.2013 besteht in Bayern Einbaupflicht für Neubauten
Für bestehende Wohnungen Einbaupflicht ab 01.01.2018
Mindestens ein Rauchmelder ist einzubauen in:
Schlafräumen, Kinderzimmern u. Fluren zu Aufenthaltsräumen
Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer
Für die Betriebsbereitschaft der Besitzer und
bei Mietwohnungen ist dies der Mieter
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Brandursachen
Eine der häufigsten Brandursachen ist Kochgut auf dem Herd.
Lassen Sie daher keine Töpfe/Pfannen etc. unbeaufsichtigt am Herd zurück
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Unwetterzentrale |