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Installieren Sie Rauchmelder in Ihren Wohnräumen!

Für wenige Euros kann diese Investition Leben retten.
Seit 01.01.2013 besteht in Bayern Einbaupflicht für Neubauten
Für bestehende Wohnungen Einbaupflicht ab 01.01.2018
Mindestens ein Rauchmelder ist einzubauen in:
Schlafräumen, Kinderzimmern u. Fluren zu Aufenthaltsräumen
Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer
Für die Betriebsbereitschaft der Besitzer und
bei Mietwohnungen ist dies der Mieter

Brandursachen
Eine der häufigsten Brandursachen ist Kochgut auf dem Herd.
Lassen Sie daher keine Töpfe/Pfannen etc. unbeaufsichtigt am Herd zurück

Unwetterzentrale